Panama hat das Qualified Investor Visa neu geregelt: Das gilt jetzt

Monatelang kursierten Gerüchte, dass Panama die Mindestinvestition für das Qualified Investor Visa, international oft als „Golden Visa” bezeichnet, im Oktober 2026 generell von 300.000 auf 500.000 US-Dollar erhöhen würde. Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Mit dem Executive Decree No. 17 of 2026 hat Panama die gesetzlichen Grundlagen des Qualified Investor Visa umfassend überarbeitet. Die neuen Bestimmungen wurden am 16. September 2026 in der Gaceta Oficial veröffentlicht und sind bereits in Kraft.

Das Wichtigste vorneweg: Das Qualified Investor Visa ist weiterhin mit einer Immobilieninvestition von 300.000 US-Dollar möglich. Das gilt insbesondere für neue Immobilien im Erstverkauf und für qualifizierende Pre-Construction-Projekte. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an die Dokumentation, die Mittelherkunft, die Bewertung der Immobilie und die Absicherung noch nicht fertiggestellter Projekte teilweise deutlich verschärft. Für klassische Resale-Immobilien aus dem Sekundärmarkt gilt neu grundsätzlich eine Mindestinvestition von 500.000 US-Dollar.

Wer bereits investiert, einen Vertrag unterschrieben oder einen Antrag eingereicht hat, sollte nicht in Panik geraten: Das neue Dekret enthält wichtige Übergangsbestimmungen. Entscheidend ist, wann die Investition getätigt, der Vertrag verbindlich abgeschlossen und der Antrag eingereicht wurde. Im Zweifelsfall empfehlen wir eine individuelle Prüfung. Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Ihre konkrete Situation gemeinsam mit den zuständigen Rechtsanwälten beurteilen können.

Wir analysieren aktuell sämtliche Details des neuen Dekrets mit unseren Partneranwälten und haben bereits mehrere Gespräche mit den involvierten Stellen und Departments von MICI und Migration geführt. Zudem bereitet Weyermann Advisors & Partners ein ausführliches Webinar vor, in dem wir die neuen Regeln Schritt für Schritt erklären und die wichtigsten Fragen beantworten. Wenn Sie daran teilnehmen möchten, schreiben Sie uns gerne: Wir senden Ihnen den Anmeldelink zu, sobald dieser verfügbar ist.

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Was ist das Qualified Investor Visa?

Das Qualified Investor Visa, kurz QIV, ist eine besondere Kategorie der permanenten Aufenthaltsgenehmigung in Panama. Es wurde geschaffen, um ausländischen Investoren auf Grundlage einer qualifizierenden Investition einen vergleichsweise direkten und beschleunigten Weg zur permanenten Residenz zu ermöglichen.

Die offizielle Bezeichnung lautet „Residente Permanente en calidad de Inversionista Calificado”. International wird das Programm häufig als „Panama Golden Visa” bezeichnet. Der Begriff „Golden Visa” ist kein offizieller gesetzlicher Name. Er hat sich jedoch eingebürgert, weil der Antragsteller aufgrund einer bestimmten Investition eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhält. Anders als bei einigen anderen Visa-Kategorien wird zunächst keine lediglich provisorische Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

Das Verfahren erfolgt grundsätzlich in 2 Stufen:

Stufe 1: Das panamaische Ministerium für Handel und Industrie, kurz MICI, prüft die Investition und stellt die entsprechende Investitionszertifizierung aus.

Stufe 2: Anschließend entscheidet der Servicio Nacional de Migración über die permanente Aufenthaltsgenehmigung.

Der Antrag kann grundsätzlich durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt bereits vor der Einreise des Antragstellers nach Panama eingereicht werden. Vor Ausstellung der endgültigen Migrationskarte müssen der Antragsteller und die eingeschlossenen Familienangehörigen jedoch persönlich die biometrische Registrierung und die Eintragung in das Ausländerregister absolvieren.

Neue Immobilien bleiben grundsätzlich bei 300.000 US-Dollar

Für eine neue Immobilie im Erstverkauf bleibt die Mindestinvestition für das Qualified Investor Visa grundsätzlich bei 300.000 US-Dollar. Das Dekret spricht von einem „inmueble de primera venta”. Gemeint ist grundsätzlich eine neue, noch nicht bewohnte Immobilie, die erstmals durch den Promotor, Developer oder dessen Rechtsnachfolger an einen Käufer übertragen wird.

Bestimmte technische oder rechtliche Vorgänge führen nicht automatisch dazu, dass eine Immobilie ihren Status als Erstverkaufsobjekt verliert. Dazu können beispielsweise gehören:

  • die Segregation der Immobilie
  • die Eintragung der baulichen Verbesserungen
  • die Einbringung in einen Trust
  • eine Fusion oder gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung, sofern dadurch keine tatsächliche Vermarktung an einen unabhängigen Dritten erfolgt ist.

Die Behörden dürfen allerdings Transaktionen oder Strukturen unberücksichtigt lassen, wenn diese lediglich simuliert wurden oder erkennbar dazu dienen, die höhere Mindestinvestition für Resale-Immobilien zu umgehen. In der Praxis sollte deshalb vor dem Kauf eindeutig dokumentiert werden, dass es sich tatsächlich um eine neue, unbewohnte Immobilie in der ersten kommerziellen Übertragung handelt.

Resale-Immobilien erfordern neu 500.000 US-Dollar

Für Immobilien aus dem Sekundärmarkt beträgt die Mindestinvestition neu grundsätzlich 500.000 US-Dollar. Als Resale- beziehungsweise Sekundärmarktimmobilie gilt nach dem neuen Dekret eine Immobilie, die zuvor bereits:

  • kommerziell vermarktet
  • bewohnt
  • vermietet
  • an einen unabhängigen Dritten übertragen wurde.

Damit fallen klassische Wiederverkäufe bestehender Wohnungen oder Häuser grundsätzlich unter die neue Mindestgrenze von 500.000 US-Dollar. Auch hier gibt es Ausnahmen: Eine Segregation, eine Erbschaft, eine Einbringung in einen Trust oder bestimmte interne Umstrukturierungen gelten nicht automatisch als vorheriger Verkauf. Entscheidend ist die tatsächliche Geschichte der Immobilie und nicht allein, wie die Transaktion formal bezeichnet wird.

Gerade bei Objekten, die ursprünglich von einem Developer gehalten wurden, zwischenzeitlich vermietet waren oder über eine Gesellschaft verkauft werden, sollte der Status vor Vertragsunterzeichnung rechtlich geprüft werden.

Rooftop-Terrasse mit Blick auf die Skyline von Costa del Este in Panama
Die Mindestinvestition gilt einmal pro Familie
Was galt bisher?
Kaufpreis und anrechenbarer Investitionswert
Strengere Prüfung der Mittelherkunft
Investitionen über Gesellschaften und Privatstiftungen
Strengere Bewertung der Immobilien
Pre-Construction: Absicherung jetzt gesetzlich vorgeschrieben
Wenn ein Pre-Construction-Projekt nicht fertiggestellt wird
Haltefrist: Die Investition muss 5 Jahre bestehen bleiben
Weitere Investitionsmöglichkeiten: Kapitalmarkt und Festgeld
Alternative: Friendly Nations Visa

Was gilt für bestehende und bereits eingereichte Anträge?

Das neue Dekret enthält wichtige Übergangsregelungen. Deshalb besteht für bereits laufende Fälle kein Anlass, in Panik zu geraten. Anträge, die vor Inkrafttreten des neuen Dekrets bereits bei MICI oder beim Servicio Nacional de Migración eingereicht wurden, werden grundsätzlich nach den Anforderungen, Bedingungen und Investitionsbeträgen behandelt, die zum Zeitpunkt der Einreichung galten. Bereits eingereichte Verfahren sind damit grundsätzlich geschützt.

Auch Investitionen, die vor Inkrafttreten des neuen Dekrets bereits getätigt wurden, sowie verbindliche Verträge, die zuvor rechtswirksam abgeschlossen wurden, können noch unter das bisherige Regime fallen. Voraussetzung ist, dass der entsprechende Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des neuen Dekrets eingereicht wird. Diese Übergangsregelung bedeutet jedoch nicht, dass jede Reservierung oder unverbindliche Kaufabsicht automatisch geschützt ist. Entscheidend sind insbesondere:

  • das Datum des Vertragsabschlusses
  • die rechtliche Verbindlichkeit des Vertrags
  • der Stand der bereits geleisteten Zahlungen
  • der Zeitpunkt der Investition
  • der Zeitpunkt der Einreichung bei MICI oder der Migrationsbehörde
  • die vollständige Erfüllung der bisher geltenden Anforderungen.

Bereits ausgestellte Investitionszertifikate behalten grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit ihre Wirkung. Die neuen Bewertungsregeln dürfen bereits zertifizierte Investitionen grundsätzlich nicht rückwirkend entwerten. Ausnahmen bestehen bei konkreten Hinweisen auf falsche Angaben, Scheingeschäfte, Betrug oder eine illegale Herkunft der Gelder. Wer bereits investiert oder einen Vertrag unterzeichnet hat, sollte seine Unterlagen dennoch zeitnah prüfen lassen. Die 6‑monatige Übergangsfrist sollte nicht unnötig ausgeschöpft werden.

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Unser Fazit

Die vielfach erwartete generelle Erhöhung von 300.000 auf 500.000 US-Dollar ist nicht eingetreten. Stattdessen gilt künftig eine differenzierte Regelung:

  • Neue Immobilien im Erstverkauf: mindestens 300.000 US-Dollar.
  • Qualifizierende Pre-Construction-Projekte: mindestens 300.000 US-Dollar.
  • Immobilien aus dem Sekundärmarkt beziehungsweise Resale Properties: mindestens 500.000 US-Dollar.
  • Qualifizierende Kapitalmarktinvestitionen: mindestens 500.000 US-Dollar.
  • Festgeld bei privaten panamaischen Banken: mindestens 750.000 US-Dollar.
  • Festgeld bei Banco Nacional de Panamá oder Caja de Ahorros: mindestens 500.000 US-Dollar.

Die Möglichkeit, das Qualified Investor Visa mit 300.000 US-Dollar zu erhalten, besteht somit weiterhin. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an die Bewertung, den Zahlungsnachweis, die Mittelherkunft, die Rückverfolgbarkeit und die Absicherung von Pre-Construction-Projekten konkreter und teilweise strenger. Die erforderliche Investition muss dabei weiterhin nicht für jedes Familienmitglied separat getätigt werden: Ein Hauptantragsteller kann seinen Ehepartner und seine abhängigen Kinder grundsätzlich in denselben Antrag aufnehmen und mit einer einmaligen qualifizierenden Familieninvestition abdecken.

Wer bereits investiert hat, einen Vertrag unterschrieben hat oder einen Antrag eingereicht hat, sollte nicht in Panik geraten. Das neue Dekret enthält wichtige Übergangsregelungen. Dennoch sollte jeder Fall individuell geprüft werden, da Vertragsdatum, Zahlungsstand, Antragsstatus und Dokumentation entscheidend sind.

Weyermann Advisors & Partners unterstützt Sie bei der Auswahl einer geeigneten Investition, der Prüfung der Immobilienkategorie, der Strukturierung des Kaufs und der Koordination mit den zuständigen Banken, Treuhandgesellschaften und Rechtsanwälten. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie wissen möchten, wie die neuen Regeln auf Ihre persönliche Situation anwendbar sind. Wir bereiten zudem ein ausführliches Webinar zum neuen Qualified Investor Visa vor. Wenn Sie Interesse haben, schreiben Sie uns gerne: Wir senden Ihnen den Anmeldelink zu, sobald dieser verfügbar ist.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Maßgeblich sind der veröffentlichte spanische Wortlaut des Executive Decree No. 17 of 2026 und die Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls.

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